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@@ -62,7 +62,7 @@ Zu den Rechten, die Patientinnen und Patienten haben, gehören:
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- **Die Aufbewahrung von Patientendaten** unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen, da es sich um besonders schützenswerte personenbezogene Gesundheitsdaten handelt.
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- In Artikel 5 Absatz 1e der DSGVO wird ausgesagt, dass Patientendaten nur solange aufbewahrt werden dürfen, wie Sie gebraucht werden.
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- [Informationen des Virchowbundes](https://www.virchowbund.de/praxis-knowhow/praxis-gruenden-und-ausbauen/patientenakten-aufbewahren)
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- [DSGVO](https://dsgvo-gesetz.de/)
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### 6. Welche Grundsätze zur Arbeit mit Patientendaten stehen in Konflikt mit den Grundsätzen der DSGVO?
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