Merge remote-tracking branch 'origin/main'
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@@ -4,8 +4,19 @@ Du hast im Projekt die Aufgabe übernommen, dich mit den datenschutzrechtlichen
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### 1. Was musst du bei der technischen Umsetzung der Speicherung von personenbezogenen Daten bedenken?
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- Patientendaten in Krankenakten sind nach Abschluss der Behandlung zu sperren und spätestens nach **30 Jahren zu löschen**.
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*§ 7 Abs. 4 bleibt unberührt.*
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Bei der technischen Umsetzung der Speicherung personenbezogener Daten – insbesondere sensibler Patientendaten – sind folgende datenschutzrechtliche Anforderungen gemäß DSGVO zu berücksichtigen:
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- #### Integrität und Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO):
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Personenbezogene Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Veränderung geschützt werden (z.B. Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, sichere Authentifizierung).
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- #### Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO):
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Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck ihrer Erhebung erforderlich sind. Nach Ablauf dieser Frist sind sie zu löschen oder zu anonymisieren.
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- #### Sperrung und Löschung medizinischer Daten:
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Laut § 7 Abs. 4 Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) sind Patientendaten nach Abschluss der Behandlung zu sperren und spätestens nach 30 Jahren zu löschen. Diese nationale Regelung konkretisiert die Speicherbegrenzung der DSGVO im medizinischen Bereich.
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- #### Datensicherheit (Art. 32 DSGVO):
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Es müssen angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Belastbarkeit und Vertraulichkeit der Systeme getroffen werden, z.B. durch regelmäßige Backups, Verschlüsselung und Protokollierung von Zugriffen.
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@@ -50,8 +61,14 @@ Zu den Rechten, die Patientinnen und Patienten haben, gehören:
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- **Die Aufbewahrung von Patientendaten** unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen, da es sich um besonders schützenswerte personenbezogene Gesundheitsdaten handelt.
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- [Informationen des Virchowbundes](https://www.virchowbund.de/praxis-knowhow/praxis-gruenden-und-ausbauen/patientenakten-aufbewahren)
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- **Die Regelungen** befinden sich im DSGVO unter Art. 9 und Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e.
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- **Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e**: Sagt aus, dass Personenbezogene-/Patientendaten nicht länger aufbewahrt werden dürfen, als sie gebraucht werden.
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- **Art. 9**: Laut diesem Artikel sind Patienten-/Gesundheitsdaten eine besondere Kategorie. Besondere Kategorien unterliegen bestimmten "Sonder"-Regelungen.
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- [Informationen des Virchowbundes](https://www.virchowbund.de/praxis-knowhow/praxis-gruenden-und-ausbauen/patientenakten-aufbewahren)
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- [DSGVO](https://dsgvo-gesetz.de/)
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### 6. Welche Grundsätze zur Arbeit mit Patientendaten stehen in Konflikt mit den Grundsätzen der DSGVO?
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@@ -72,17 +89,41 @@ Gesundheitsdaten könnten zur Forschung verwendet werden, aber die DSGVO erlaubt
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### 7. Gegen welche Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verstößt NHPlus?
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- **Es werden mehr Daten gesammelt als nötig**, z. B. der Vermögensstand einer Person – dieser ist **nicht relevant für Behandlung/Unterbringung**.
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- **Keine Passwortsicherung** der vertraulichen Daten
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- **Kein Zugriffsschutz** – jede Person kann auf die Daten zugreifen
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- **Daten sind nicht voneinander getrennt** – Pflegekräfte sehen auch Daten von Patienten, für die sie **nicht zuständig sind**
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NHPlus verletzt in mehreren Punkten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Besonders kritisch sind folgende Aspekte:
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#### Zu viele Daten erhoben:
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- Es werden mehr persönliche Informationen gesammelt, als für die medizinische Versorgung nötig sind – etwa der Vermögensstand der Patienten. Das widerspricht dem Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).
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#### Schwache IT-Sicherheit:
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- Gesundheitsdaten sind nicht ausreichend durch Passwörter oder ähnliche Schutzmaßnahmen gesichert. So kann es leicht zu unbefugtem Zugriff kommen – ein Verstoß gegen Art. 32 DSGVO.
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#### Keine Zugriffsbeschränkungen:
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- Alle Mitarbeitenden können auf sämtliche Patientendaten zugreifen – egal, ob sie damit zu tun haben oder nicht. Das verletzt das „Need-to-know“-Prinzip (Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO).
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#### Daten nicht getrennt:
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- Patientendaten sind nicht klar voneinander getrennt gespeichert. So sehen z. B. Pflegekräfte Informationen, die für ihre Arbeit gar nicht relevant sind. Das widerspricht dem Prinzip der Zweckbindung und Vertraulichkeit.
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### 8. Erarbeite ein Konzept, welches die technischen Voraussetzungen für die korrekte Umsetzung aller Gesetze stellt.
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Benenne dabei die konkreten Änderungen oder Erweiterungen, die in der Anwendung NHPlus zu realisieren sind.
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#### Datenminimierung:
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- Anpassung des Datenmodells: Entfernung des Attributs "Vermögensstand" aus der Klasse Patient (siehe "IB MVP in JavaFX.docx" für die Klassenstruktur).
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- Datenbankänderung: Löschen der entsprechenden Spalte in der Tabelle für Patientendaten.
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- UI-Anpassung: Entfernung der Eingabe- und Anzeigefelder für den Vermögensstand in den Views zur Patientenverwaltung (siehe "IB User Stories.docx" und "AB 03 Userstories_Akzeptanzkriterien_Tasks_Testfälle.docx" für die Views).
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> **Hinweis:** Nutze die anliegenden Informationen, insbesondere für die krankenhaus- und pflegebezogenen Regelungen und Gesetze.
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#### Datensicherheit - Passwortschutz
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- Implementierung von Passwort-Hashing: Verwendung einer sicheren Hashing-Funktion (z.B., bcrypt oder Argon2) zur Speicherung von Passwörtern in der Datenbank.
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- Passwortrichtlinien: Erzwingung von Mindestanforderungen an Passwörter (z.B., Länge, Komplexität).
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- Sicherer Authentifizierungsmechanismus: Integration des Passwortschutzes in den Anmeldeprozess.
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#### Datensicherheit - Zugriffsschutz
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- Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC): Definition von Benutzerrollen (z.B., Arzt, Pflegekraft, Administrator) mit spezifischen Berechtigungen.
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- Zugriffskontrollmechanismus: Implementierung von Prüfungen in der Anwendungslogik, um den Zugriff auf Daten und Funktionen basierend auf der Benutzerrolle zu steuern.
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- UI-Anpassung: Filterung oder Ausblendung von Daten und Funktionen in der Benutzeroberfläche, basierend auf der Benutzerrolle.
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#### Zweckbindung und Datenintegrität - Datentrennung
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- Logische Datentrennung: Implementierung von Filtern oder Abfragen, um sicherzustellen, dass Pflegekräfte nur die Patientendaten sehen, die ihnen zugewiesen sind. Dies kann auf Datenbankebene oder in der Anwendungslogik erfolgen.
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- UI-Anpassung: Anzeige von Patientendaten in der Benutzeroberfläche basierend auf der Zuständigkeit der Pflegekraft.
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> > **Hinweis:** Nutze die anliegenden Informationen, insbesondere für die krankenhaus- und pflegebezogenen Regelungen und Gesetze.
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