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@@ -60,8 +60,13 @@ Zu den Rechten, die Patientinnen und Patienten haben, gehören:
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### 5. Recherchiere nun die Besonderheiten für die Aufbewahrung von Patientendaten. Wo finden sich diese Regelungen wieder?
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- **Die Aufbewahrung von Patientendaten** unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen, da es sich um besonders schützenswerte personenbezogene Gesundheitsdaten handelt.
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- In Artikel 5 Absatz 1e der DSGVO wird ausgesagt, dass Patientendaten nur solange aufbewahrt werden dürfen, wie Sie gebraucht werden.
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- Artikel 9 des DSGVO sagt aus, dass Patientendaten als Gesundheitsdaten und somit als besondere Kategorie gewertet werden.
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- **Die Regelungen** befinden sich im DSGVO unter Art. 9 und Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e.
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- **Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e**: Sagt aus, dass Personenbezogene-/Patientendaten nicht länger aufbewahrt werden dürfen, als sie gebraucht werden.
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- **Art. 9**: Laut diesem Artikel sind Patienten-/Gesundheitsdaten eine besondere Kategorie. Besondere Kategorien unterliegen bestimmten "Sonder"-Regelungen.
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- [Informationen des Virchowbundes](https://www.virchowbund.de/praxis-knowhow/praxis-gruenden-und-ausbauen/patientenakten-aufbewahren)
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- [DSGVO](https://dsgvo-gesetz.de/)
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